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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

Hinweis zur Anwendung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den rechtlichen Rahmen für die Geschäftsbeziehung zwischen Jurenda Services und seinen Kunden. Konkrete Leistungen, Preise, Liefertermine und projektspezifische Bedingungen werden für jeden Auftrag in einer separaten Projektvereinbarung festgelegt. Im Konflikt zwischen Projektvereinbarung und diesen AGB hat die Projektvereinbarung Vorrang.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Jurenda Services, Daniel Jurenda, Hauptstrasse 244, 4634 Wisen SO (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über Software-Entwicklungsleistungen, Lizenzen an bestehenden Software-Produkten sowie damit verbundene Dienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Leistungsgegenstand

Der Anbieter erbringt für den Kunden Leistungen aus folgenden Bereichen:

  • Individuelle Software-Entwicklung (Konzeption, Umsetzung, Inbetriebnahme)
  • Erweiterung bestehender Software-Systeme (Schnittstellen, Module, Anpassungen)
  • Lizenzierung bestehender Produkte des Anbieters
  • Beratung und Begleitung im Rahmen der oben genannten Tätigkeiten

Der genaue Leistungsumfang, die Spezifikation, die Termine und die Vergütung werden in der Projektvereinbarung festgehalten.

3. Vertragsabschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot oder eine Projektvereinbarung schriftlich, per E-Mail oder durch eindeutige Auftragsbestätigung annimmt.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Projektvereinbarung. Sie kann als Stundensatz, Pauschalpreis oder monatlicher Lizenzbetrag vereinbart werden. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich allfälliger gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innert 30 Tagen netto nach Rechnungsstellung zu begleichen. Bei längeren Projekten können Teilrechnungen nach Projektfortschritt ausgestellt werden.

Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Rechnungen einzustellen. Verzugszinsen werden gemäss Schweizer Recht (Art. 104 OR) erhoben.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Leistungserbringung in zumutbarer Weise, insbesondere durch:

  • Rechtzeitige Bereitstellung aller für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten und Zugänge
  • Benennung einer auskunftsberechtigten Ansprechperson
  • Zeitnahe Rückmeldung auf Fragen, Konzepte und Lieferungen
  • Prüfung und Abnahme von Lieferungen innert vereinbarter Fristen

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Anbieters und können zu Mehraufwand führen, der nach Stundensatz verrechnet wird.

6. Lieferung und Abnahme

Software-Lieferungen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist, durch elektronische Übermittlung oder Bereitstellung auf einem vereinbarten System. Der Kunde prüft die Lieferung innert 14 Tagen und meldet allfällige Mängel schriftlich.

Erfolgt innert dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Lieferung als abgenommen.

7. Mängelrechte und Gewährleistung

Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der Sorgfalt eines erfahrenen Fachmanns. Bei wesentlichen Mängeln, die innert der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Abnahme schriftlich gerügt werden, hat der Anbieter das Recht zur Nachbesserung.

Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder, bei wesentlichen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz für indirekte Schäden, sind im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Sämtliche Urheberrechte am erstellten Quellcode, an Konzepten, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben grundsätzlich beim Anbieter. Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht-ausschliessliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.

Eine weitergehende Übertragung von Rechten — insbesondere die ausschliessliche Übertragung der Urheberrechte oder das Recht zur Unterlizenzierung an Dritte — bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung in der Projektvereinbarung.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, allgemein nutzbare Bausteine und Bibliotheken, die im Rahmen des Auftrags entstehen, auch in anderen Projekten weiterzuverwenden.

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und sie ausschliesslich für den Zweck der Vertragserfüllung zu verwenden.

Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus für eine Dauer von 5 Jahren.

10. Haftung

Der Anbieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — auf den Auftragswert des betreffenden Projekts beschränkt.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Betriebsunterbrüche ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei Verletzung von Leib und Leben, bleiben unberührt.

11. Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäss der separaten Datenschutzerklärung und im Einklang mit dem revDSG (Schweiz) und der EU-DSGVO.

Werden im Rahmen eines Projekts personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, schliessen die Parteien eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäss Art. 28 DSGVO und revDSG ab.

12. Vertragsdauer und Beendigung

Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweiligen Projektvereinbarung. Einmalige Projekte enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung. Dauerschuldverhältnisse (z.B. Lizenzen, Support-Verträge) können von beiden Parteien unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden.

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

13. Änderungen dieser AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB anzupassen. Änderungen werden dem Kunden mit einer Vorlaufzeit von 30 Tagen schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innert dieser Frist, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Auf laufende, bereits konkretisierte Projektvereinbarungen wirken sich Änderungen der AGB nicht zurück aus.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist Dorneck-Thierstein, Kanton Solothurn, Schweiz.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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